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Erste Bewertung der Gas- und Strompreisbremse

Die erste Bewertung der beschlossenen Maßnahmen des Zentralverbandes ist positiv, allerdings ist einiges noch unklar und es gibt Nachbesserungsbedarf.

Der Zentralverband bewertet die Gesetzesbeschlüsse zur Strom- und Gaspreisbremse grundsätzlich positiv:

1. Intensive Lobby- und Pressearbeit der Verbände, Protestaktionen von Bäckern

Seit den ersten Beschlüssen zu Eckpunkten einer Gas- und Strompreisbremse und einer Härtefallregelung für KMU vom 2. November hatten sich der Zentralverband und die Landesinnungsverbände intensiv und wiederholt an die Bundes- und Landesregierungen sowie zahlreiche Politiker auf allen Ebenen gewandt sowie Nachbesserungen gefordert. Der Zentralverband hatte die Forderungen des Bäckerhandwerks in einem Dokument aufgelistet, zahlreiche Gespräche mit Bundespolitikern darüber geführt und an zwei Anhörungen im Bundestag dazu teilgenommen. Die Landesinnungsverbände hatten das Forderungspapier an ihre Landesregierungen gegeben. Auch viele Betriebe waren nochmals auf ihre Wahlkreisabgeordneten zugegangen, hatten diesen ihre Situation geschildert und auf die Forderungen des Bäckerhandwerks hingewiesen. Die intensive Arbeit auf Ebene der Interessenvertretung wurde durch intensive Pressearbeit sowie bundesweite Protestaktionen von Bäckern u.a. am 16.11. begleitet. Am 22.11. erhielt der Zentralverband dann die innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmten Referentenentwürfe für das Gaspreisbremse-Gesetz und das Strompreisbremse-Gesetz, verbunden mit der Aufforderung, innerhalb weniger Stunden eine Stellungnahme zum Strompreisbremse-Gesetz abzugeben. Auch dank der o.g. gemeinsamen Vorarbeiten konnten wir unsere Positionen schnell einreichen. In den Wochen vor den Gesetzesbeschlüssen wurden von beteiligten Ministerien und Fachpolitikern zudem mehrmals Fragen an den Zentralverband gerichtet, um die Auswirkung der geplanten Regelungen auf das Bäckerhandwerk abzuschätzen und Nachjustierungen zugunsten der Bäckereien vorzunehmen.

2. Bewertung der Ergebnisse, Ausblick und Empfehlung

Nach unserer Einschätzung war dieser intensive gemeinsame Einsatz in zahlreichen Punkten erfolgreich.  

Vergleicht man die von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Entlastungen mit den ursprünglichen Plänen der Regierungschefs von Bund und Ländern vom 2.11. hierfür, wurde – wie von uns gefordert – an mehreren Stellen nachgebessert. In den nun beschlossenen Gas- und Strompreis-Bremsen  konnten für das Bäckerhandwerk wichtige Forderungen umgesetzt werden, etwa 

  • dass es nun überhaupt verbindliche Preisdeckel für Gas und Strom gibt.  

  • die Senkung der Jahresverbrauchsschwelle für die Anwendung der „Gewerbestrombremse“ für Betriebe von den ursprünglich von der Politik geplanten 100.000 kWh auf nun 30.000 kWh. Diese führt dazu, dass auch viele Handwerksbäckereien in den Genuss des günstigeren Gewerbestromtarifs kommen und Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden.  

  • die Wirkung der Energiepreisbremsen für Gas und Strom schon ab Januar 2023 – die Verbände des Bäckerhandwerks hatten wiederholt gefordert, Gaskunden auch für Januar und Februar zu entlasten.  

Die Umsetzung dieser Forderungen ist sehr positiv zu bewerten. Eine detaillierte Gegenüberstellung unserer Forderungen und dem was wir erreicht haben, finden Sie weiter unten.

So grundsätzlich positiv die Entscheidungen zur Gas- und Strompreisbremse sind, so wenig tragen sie leider zu einer Entspannung der Liquiditätslage vieler energieintensiver Betriebe zu Jahresbeginn 2023 bei, weil die Entlastungsbeträge der Gas- und Strompreisbremse für die Monate Januar und Februar 2023 erst mit dem Monat März gewährt werden sollen. Hierdurch müssen die betroffenen Betriebe im Januar und Februar zunächst weiter in eine Vorleistung sehr hoher Gas- und Stromkosten gehen. Die Betriebe benötigen dringend weiter eine Härtefallbrücke, die sie bis zum März trägt. Dass der Bund – entgegen mehrfachen, anderslautenden Aussagen in den letzten Monaten – nun nicht selbst eine Härtefallregelung für KMU festgelegt hat, aus der betroffene Betriebe schnell, effektiv und unbürokratisch Zuschüsse für die zurückliegenden Monate des Jahres 2022 erhalten können, sondern „nur“ eine Milliarde Euro hierfür bereitstellt und die Festlegung der Einzelheiten den Bundesländern überlässt, ist enttäuschend. Des Weiteren bedeutet die Gaspreisbremse von 12 Cent brutto pro Kilowattstunden für KMU mit einem Gasverbrauch von unter 1,5 Millionen kWh pro Jahr immer noch eine bedeutende Verteuerung, wenn man berücksichtigt, dass der durchschnittliche Brutto-Gas-Bezugspreis für Handwerksbäcker vor der Krise bei etwa 3,5 Cent/kWh gelegen hat. Bedauerlich ist auch, dass die Politik sich nicht durchringen konnte, bei der Strompreisbremse aufzunehmen, dass mehrere Entnahmestellen eines Betriebes bei der Bemessung des Verbrauchsschwellenwertes zusammengerechnet werden können. Kritisch sehen wir schließlich die Komplexität der Regelungen zu Mitteilungs- und Arbeitsplatzerhaltungspflichten sowie das Boniverbot für Unternehmen, die hohe Förderbeträge erhalten.  

Bei aller Kritik sollte allerdings auch gesehen werden: Die Politik war vor einigen Wochen nach Bekanntgabe erster Entlastungspläne kritisiert worden, sie habe die Unternehmen vergessen. Diese Kritik hat offenbar gewirkt: Der Staat geht nun entschlossener vor und legt 200 Milliarden Euro umfassende Unterstützungs- und Entlastungsmaßnahmen vor, um in der Breite Druck von privaten Haushalten und Unternehmen zu nehmen. Das wird in der Krise helfen und viele Unternehmen durch die aktuell schwierige Situation bringen. Dabei sollte aber klar sein: Die Energiepreise werden mittel- und langfristig voraussichtlich sinken, aber nicht wieder auf das frühere niedrige Niveau zurückgehen. Und: Der Staat kann mittel- und langfristig nicht jede Preissteigerung vermeiden und alle Mehrkosten abfedern. Die Betriebe müssen sich hierauf einstellen. Das beinhaltet vor allem, Abläufe zu optimieren und sich weiterhin mit Energiespar- und Energieeffizienzmaßnahmen zu beschäftigen. Hierzu bietet weiterhin unser Newsletter-Artikel „Die energieeffiziente Bäckerei“ Anregungen und Hinweise. 

 

Stand: 21.12.2022